Wir sind Ihr Partner in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen und Problemstellungen. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir an den Herausforderungen von morgen und nehmen Einfluss auf Ihre finanzielle Zukunft.
Unsere Gesellschaft berät bereits seit 1990 im Erzgebirge mittelständische Unternehmen, Freiberufler und auch Kommunen im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art. Wir können auf eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Unternehmen in der Region in und um Olbernhau verweisen.
Seit 2006 ist uns eine Landwirtschaftliche Buchstelle angeschlossen, die die Beratung von Land- und Forstwirten ermöglicht.
Ein Netzwerk von Kooperationspartnern garantiert anspruchsvolle und umfassende Steuerberatung. Im Rahmen des „ ST-Verbundes“ EWIV, können neben Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern auch Unternehmensberater und Rechtsanwälten in Anspruch genommen werden.
Thema: Vermieter
Werbungskosten: Anwaltskosten wegen Darlehenskündigung absetzbar
Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit einem zur Finanzierung eines Vermietungsobjekts aufgenommenen Darlehen entstehen, sind als Werbungskosten abzugsfähig.
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Steuertermine Juli 2010
| Steuerart |
Fälligkeit |
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch |
| Überweisung(1) |
Scheck(2) |
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag(3) |
12.07. |
15.07. |
09.07. |
| Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag |
Seit dem 01.01.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der
darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten
Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt
abzuführen. |
| Umsatzsteuer(4) |
12.07. |
12.07. |
09.07. |
| Sozialversicherung(5) |
28.07. |
entfällt |
entfällt |
(1) Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine SäumniszuschlŠge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
(2) Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
(3) Für den abgelaufenen Monat.
(4) Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
(5) Ab 2006 sind die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Zur Vermeidung von
Säumniszuschlägen bietet sich die Zahlung im Lastschriftverfahren an. Die Krankenkassen möchten die Beitragsnachweise monatlich bereits eine Woche vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin elektronisch übermittelt haben. Dies sollte mit den einzelnen Krankenkassen abgestimmt werden. Wird die Lohnbuchführung nicht im eigenen Unternehmen, sondern durch extern Beauftragte erledigt, muss deshalb beachtet werden, dass die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fälligkeitstermin auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.