Willkommen bei der ST Treuhand Lincke & Leonhardt Steuerberatungsgesellschaft in Olbernhau.

Wir sind Ihr Partner in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen und Problemstellungen. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir an den Herausforderungen von morgen und nehmen Einfluss auf Ihre finanzielle Zukunft.

Unsere Gesellschaft berät bereits seit 1990 im Erzgebirge mittelständische Unternehmen, Freiberufler und auch Kommunen im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art. Wir können auf eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Unternehmen in der Region in und um Olbernhau verweisen.

Seit 2006 ist uns eine Landwirtschaftliche Buchstelle angeschlossen, die die Beratung von Land- und Forstwirten ermöglicht.

Ein Netzwerk von Kooperationspartnern garantiert anspruchsvolle und umfassende Steuerberatung. Im Rahmen des „ ST-Verbundes“ EWIV, können neben Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern auch Unternehmensberater und Rechtsanwälten in Anspruch genommen werden.

 

Thema: Umsatzsteuerzahler

Umsatzsteuer ist erst nach Rückgewähr der Anzahlung zu korrigieren

Die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Anzahlung sind wieder zu korrigieren, wenn es letztlich nicht zur Ausführung der mit der Anzahlung verknüpften Leistung gekommen ist. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der das Bundesfinanzministerium nun ausdrücklich gefolgt ist, ergibt sich die Umsatzsteuer- und Vorsteuerkorrektur allerdings nicht bereits bei Abschluss der Vereinbarung, sondern erst bei tatsächlichem Zahlungsrückfluss.

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